Kann man Google Maps legal auf Firmen-Websites einbinden?

Die Abmahnwellen hinsichtlich der Einbindung urheberrechtlich geschützten Materials sind bekannt, vor allem hinsichtlich der problematischen Nutzung von Landkarten für Anfahrtsskizzen etc. auf Webseiten. Eine Lösung könnte für viele die Nutzung von Google Maps darstellen. Doch was ist hier wirklich erlaubt? Mir als rechtlichem Laien ist einiges nicht ganz klar.

1. Nutzung von Google Maps auf Firmen-Webseiten
Google schreibt in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen von Google Maps“:
„Mit der Nutzung von Google Maps und der über Google Maps erlangten Informationen akzeptieren Sie die folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen und diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Einzelnutzer dürfen Google Maps, einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen.“

Wenn also Maps auf Seiten per iFrame eingebunden werden, die beispielsweise durch AdSense Umsätze generieren, also durchaus als gewerblich eingestuft werden können, ist dort dann die Nutzung der Google Maps verboten? Oder auf Webseiten von Firmen, wo zwar kein Umsatz erzeugt wird, die aber aufgrund der Produktpräsentationen möglicherweise ebenfalls als gewerblich eingestuft werden?

Siehe http://www.google.com/intl/de_ALL/help/terms_maps.html

Derzeit kann ich nur vermuten, dass die Einbindung auch auf Firmenseiten legal ist. Erstens aufgrund des Hinweises: „The Maps API is a free beta service, available for any web site that is free to consumers.“
Siehe http://www.google.com/apis/maps/
Sowie aufgrund dieses Satzes: „Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für API.“

Allerdings ist ein API eine Programmierschnittstelle, während es hier um die Einbindung per iFrame geht, die Google auf einer Map zum Kopieren und Einfügen bereit stellt. Wobei der Hinweis auf die API sowie andere Stellen darauf hindeuten könnte, dass Google nur etwas gegen die massenhafte kommerzielle Verwendung des Dienstes ohne entsprechende Lizenzen hat.

2. Thema „Fotografische Abbildungen“:

„Es ist nicht zulässig, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, auseinander zu nehmen, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen.“

Bedeutet dies, dass man auf einer Website keinen verkleinerten Screenshot einer Google Map als Bild einbinden dürfte, der durch einen Link dann zu einer größeren Seite führt, auf der die Map per iFrame eingebunden ist? Oder direkt zur betreffenden Karte bei Google Maps?

3. Thema Webdesign-Dienstleister

Denn Google schreibt: „Sie dürfen die Abbildungen nicht in einer gewerblichen oder geschäftlichen Umgebung und nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken für Sie selbst oder Dritte verwenden.“

Ist es mir als professionellen Webdesigner erlaubt, die Einbindung von Google Maps auf der Webseite eines Firmenkunden gegen Entgeld vorzunehmen?

Zu diesen Fragen habe ich nichts konkretes im deutschsprachigen Netz gefunden und sie deshalb an den Rechtsanwalt Dr. Bahr weiter geleitet. Vielleicht behandelt er sie ja einmal in seinem Law Podcast oder dem Law Vodcast, was sicher für einige Webdesigner interessant wäre. Weiteres dann in den Kommentaren als Ergänzung.

Kommentare (21) Schreibe einen Kommentar

  1. Ergänzungen laut Diskussionen zum Thema in der Google Group der „Google Maps Hilfe“, die ich soeben noch recherchiert habe:

    Der User Pil schreibt:
    „Das Gebet lautet: Solange die Map öffentlich und kostenlos mit einem Browser zugänglich ist, darf die Maps API – ob kommerziell oder privat – frei verwendet werden.“
    Zumindest die Fragen 1 und 3 dürfte dies klären. Wobei eine Aussage seitens Google nicht verkehrt wäre…

    Zur Frage 2 schreibt der Jurist DonPedro:
    „Das Verbot der Nutzung bezieht sich auf die statische Verwendung von Kartenmaterial auf der eigenen Homepage, soll heißen, dass ein Screenshot und die spätere Weiterverarbeitung der Bilddatei und die anschließende Weiterverwendung einen Urheberrechtsverstoß darstellt.“
    Userin Stefanie aka Kartenleser ergänzt:
    „Für Screenshots gelten jedoch auch die „Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte“ unter http://www.google.de/permissions/guidelines.html. In DonPedros Beispiel muss also zunächst ein Nutzungantrag gestellt werden.“

  2. Hi Frank! Bin auch Webdesigner uns stehe genau vor dieser Frage… Es scheint eine gewerbliche Nutzung erlaubt zu sein, solange man den iFrame-Service und damit auch die API nutzt. Schade, dass Google einen da so im ungewissen lässt. Eine klare Aussage wäre doch ungemein beruhigend… Tom

  3. Du hast das Problem sehr gut dargestellt und alle Aspekte aufgeführt, die Firmen bei der Einbindung von Google Maps betreffen können. Auch wir zerbrechen uns derzeit den Kopf darüber.

    Die ganze Sache wird noch undurchsichtiger, seit Google (seit ca. 2 Wochen) einen IFrame-Code anbietet, mit dem das Einbinden in Websites noch leichter gemacht wird. Das ist m.E. ein „Mittelding“ zwischen normaler Nutzung (z.B. durch einfaches Verlinken auf eine indivudelle Karte) und der gewerblich erlaubten Verwendung der API.

    Nur bei der Verwendung von Screenshots aus Google Maps bin ich mir ziemlich sicher, dass man das NICHT darf (als Thumbnail für einen Link auf Google Maps). Was anderes dürfte die Verwendung eines Screenshots im Rahmen einer Berichterstattung (Zeitschriftenartikel, Blog, etc.) sein – soweit ich weiß unterscheidet da das Urheberrecht.

  4. Hallo Frank, Das ist ein sehr spannendes Thema, stelle diese Frage doch auch mal parallel an unseren RA Malk unter rechtsanwalt@LDPcast.de, denn der hat einen LawCorner im LDPcast und kümmert sich auch um IT- und Medien. Alles Gute, Rafael

  5. Hallo Frank, stimmt – die Klarheit lässt doch zu wünschen übrig.
    Mein Fall: Wir wollen Kunden mit Unterstützung von Google Maps die Möglichkeit bieten, einen Kartenausschnitt zu selektieren. Jeder kann auf diese Seite zugreifen, kostenlos. Sobald er einen Ausschnitt ausgewählt hat (und das geht mit Google Maps halt doch sehr komfortabel und schön), verlässt er die Seite und hat dann die Möglichkeit, die Karte zu bestellen – selbstverständlich nicht auf der Basis von Google Maps, sondern mit komplett anderem Kartenmaterial. Der ganze Bestellvorgang ist unabhängig von Google Maps (mit Ausnahme der Tatsache, dass die Mittelpunktskoordinate übernommen wird).
    Klar – eine gewerbliche Nutzung, aber die Anzeige der Karte ist kostenfrei, also würde ich nach den AGB vermuten, dass es erlaubt ist: „Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für API.“

    Oder??? Beste Grüße Andreas

  6. Hallo,

    und was ist mit Freiberuflern ….? Also ich habe vergeblich versucht, eine entsprechende Kontaktperso bei google zu finden, denn ansonsten würde ich die direkt anschreiben.

    LG
    derTrallala

  7. hm. in dem artikel des tecchannel geht es doch einzig und allein um die nutzung von google maps via API – und dass DAS auch für gewerbliche seiten kostenlos verfügbar ist (nach vorheriger registrierung/key-zuteilung) dürfte klar aus den AGB von google hervorgehen…

    das problem ist doch die einbettung via „URL zu dieser Seite“ (also iframe-code) – oder!?

  8. Hi Wolf,
    danke für den Hinweis. Die aktuelle Abmahnwelle bezieht sich aus meiner Sicht allerdings nur auf Fälle, bei denen statt Google Maps ein Screenshot von Google Maps eingebunden wurde sowie den Kontext „kommerzielle Website“, der allerdings schnell gegeben ist. Möglicherweise ist auch mein Posting unter Kommentar Nr. 9 davon betroffen. Rechtsauskunft kann ich leider keine geben.

  9. ^^
    Bei der Suche nach einer Lösung bin ich auf die Seite hier gestoßen:
    http://www.vanilla-flavour.de/site/content/view/116/17/

    Da hat mal jemand einfach den Support von Google bemüht und Nachgefragt.
    Zitat:
    Sie können den Standort des eigenen Firmengebäudes über einen Link zu Google Maps oder über die Google Maps-API anzeigen lassen.

    Man darf Google Maps also einbinden sofern der Maps-Dienst kein Bestandteil des Firmenprodukts/Dienstleistung ist und gegen entgeld angeboten wiord.

  10. Ich hab jetzt schon viel gelesen. Werde aber immer verwirrter.
    a) Ich möchte eine Anfahrts-Map auf meiner Firmen-Website benutzen
    b) Ich möchte meine Geschäftspartner-Sammlung von GoogleMaps-Meine Karte auf der gewerblich genutzten Seite anzeigen
    c) ich möchte in einer Datenbank für jeden Geschäftspartner ein Feld mit der genauen Lage pflegen, dass auf der gewerblich genutzten Seite in einer GoogleMap anzeigt, wo ich ihn finden kann.
    d) ich möchte als Web-Designer meinen ebenfalls gewerblichen Kunden eine Seite „so finden Sie uns“ mit Google Map anbieten

    Hat da jemand eine konkrete Antwort, was ich darf, muss oder sein lasse? Google zu kontatieren ist in diesem Leben wohl nicht möglich.
    DANKE für alle Antworten!

  11. a) und d) klingt völlig machbar und wird auch von mir so realisiert. b) vermutlich auch, dies habe ich allerdings selbst nie gemacht und kann dazu nichts sagen. c) wird mir aus dem Kommentar heraus nicht ganz klar.

  12. Eine verwirrendere Diskussion habe ich noch nie gelesen. Leider bekommt man von G..gle nichts genaues heraus und so mache ich es folgendermaßen. Ein Stück Karte, an der natürlich keine Rechte anderer vorhanden sind. Ein Textfeld oder irgendeine andere Markierung drauf und darunter ein Link zum Brancheneintrag der Firma. Gegen einen Link auf eine googleeigene Seite mit dem Eintrag dürft ja keiner etwas haben. Die Karte kann man schön gestalten, z.B. ein kleines rotes Kreutz draufsetzen und wenn der User zum schließen draufklick geht die Seite mit dem Google-Suchergebniss target=“_blank“ auf.

  13. Interessante Sache, die mich auch beschäftigt. Ich glaube bei SpOn eine iFrame-Einbindung von Google Maps gesehen zu haben. Da die auch von Werbung leben, aber deren Seiten zumindest teilweise frei zugänglich sind, würde sich das mit der Aussage von Google decken.

    Jedoch sollte man den SpOn-Artikel beachten:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html

    Google ist nicht Rechteinhaber der Luftaufnahmen, teilweise auch nicht die auf den Bildern eingeblendeten Firmen. Ob die Fotografen ermittelt werden können und ob die dann abmahnen lassen, ist eine andere Geschichte. Ich würd’s wohl lieber nicht drauf ankommen lassen. Link setzen und gut is.

  14. jetzt habe ich auch noch mal alles gelesen und ich werde mich an an folgende Nutzungsbedingung halte:


    5. Your Google Account.

    5.1 Signing Up for a Google Account. In order to access the Service, you must have a Google Account. ….

    5.2 Account Key. After supplying Google with your account information and the URL of your Maps API Implementation, and accepting the Terms, you will be issued an alphanumeric key assigned to you by Google that is uniquely associated with your Google Account and the URL of your Maps API Implementation. Your Maps API Implementation must import the Google Maps APIs using this key as described in the Maps APIs Documentation, and Google will block requests with an invalid key or invalid URL. …..

    Miunter diesen Satz werde ich beherzigen:
    Your Maps API Implementation must import the Google Maps APIs using this key as described in the Maps APIs Documentation,…

    Das deckt sich auch mit der Beschreibung aus dem techchannel Workshop aus jonas Post. Und da ich Drupal benutze und es dort einen GMap Modul gibt, welches die Benutzung eines Schlüssels voraussetzt „In order to use this module, you need a (free) Google Maps API key.“ werde ich mir jetzt einen generieren und benutzen.

  15. Wenn Google alles klarstellen würde hätten Sie nicht die Möglichkeit lukatrive Abmahnungen zu versenden. Schließlich muss auch etwas in die Kaffeekasse springen.

  16. Wer ist mit „Sie“ gemeint? Ich sicher nicht, auch wenn es das große S impliziert. Google mahnt meines Wissens auch nicht ab. Also ergibt der Kommentar keinen Sinn…

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